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   OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - VI-U (Kart) 1/12   

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https://dejure.org/2012,54557
OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - VI-U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2012,54557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2012 - VI-U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2012,54557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2012 - VI-U (Kart) 1/12 (https://dejure.org/2012,54557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von Zahlungsverpflichtungen für den Fall des Ausscheidens aus einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von Zahlungsverpflichtungen für den Fall des Ausscheidens aus einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877; BGH NJW 1986, 2507 m.w.Nachw.).

    Voraussetzung ist daher bei einer negativen Feststellungsklage in der Regel eine vom Beklagten aufgestellte Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (BGHZ 91, 37, 41; BGH NJW 2010, 1877 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Künftige Rechtsverhältnisse können grundsätzlich nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (BGHZ 120, 239, 253; Becker-Eberhard in Münch-Komm, ZPO, 3. Aufl., § 256 Rn. 29; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 256 Rn. 37).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2010, 1877; BGH NJW 1986, 2507 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Kläger aufgrund vorangegangenen Verhaltens des Beklagten nach Treu und Glauben eine ihn sicherstellende Erklärung erwarten kann (BGH NJW 1995, 2032; Greger in Zöller, aaO., § 256 Rn. 14a).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt daher auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art angelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGH NJW-RR 2005, 637; BGH WuW/E DE-R 1537 ff. - Abgasreinigungsvorrichtung ; BGH NJW 1992, 436 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können Inhalt eines Feststellungsurteils zwar auch einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisses sowie Umfang und Inhalt einer Leistungspflicht sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (siehe nur BGH NJW 1995, 1097 m.w.Nachw.; BGH DB 2012, 320).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 129/83

    Schutzwirkung des AbzG hinsichtlich Dritter aus einem Kredit verpflichteter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Voraussetzung ist daher bei einer negativen Feststellungsklage in der Regel eine vom Beklagten aufgestellte Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage (BGHZ 91, 37, 41; BGH NJW 2010, 1877 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt daher auch dann vor, wenn eine Verbindlichkeit noch nicht entstanden, aber für ihren späteren Eintritt der Grund in der Art angelegt ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit nur von dem Eintritt weiterer Umstände oder dem Zeitablauf abhängt (BGH NJW-RR 2005, 637; BGH WuW/E DE-R 1537 ff. - Abgasreinigungsvorrichtung ; BGH NJW 1992, 436 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Für die Annahme eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses reicht aus, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Beziehungen schon zur Zeit der Klageerhebung wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden (BGH NJW 1988, 774).
  • LG Dortmund, 01.12.2011 - 13 O 109/10

    Wirksamkeit des § 15 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung der Kommunalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - U (Kart) 1/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. Dezember 2011 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (13 O 109/10 (Kart)) abgeändert und die Klage als unzulässig verworfen.
  • OLG Dresden, 06.10.2010 - 1 U 1809/09
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - U (Kart) 1/16

    Kartellrechtswidrigkeit eines Selektivvertrages zwischen einer gesetzlichen

    Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, ob sich die Klägerin letztlich zur Belieferung entscheiden wird, kann das begehrte Feststellungsurteil auch nicht zu einer sachgemäßen oder erschöpfenden Streitlösung führen (siehe auch: Senat, Urteil vom 31.08.2012, VI-U (Kart) 1/12 "Kommunale Zusatzversorgungskasse", juris, Rn. 38-45, rechtskräftig; hierzu: BGH, Beschluss vom 11.12.2013, IV ZR 311/12, nicht veröffentlicht, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
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